AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen René Steler / RST- Visuals (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“). Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten diese ABG nach der erstmaligen Annahme ihre Gültigkeit für alle weiteren Aufträge und Leistungen zwischen den Parteien bei. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten diese ABG nach der erstmaligen Annahme ihre Gültigkeit für alle weiteren Aufträge und Leistungen zwischen den Parteien bei.
§2 GRUNDLAGEN
Sollte der Auftraggeber vor dem Fototermin auf eine Vorbesprechung zur Auftragsgestaltung mit dem Fotografen verzichten (z.B. via E-Mail, Telefon, Treffen oder Vertrag), so führt der Fotograf den Auftrag nach seinem eigenen Ermessen aus. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass das zu fotografierende Objekt im dementsprechenden Zustand ist (Sauber, abgeschlossene Handwerksarbeiten). Ebenfalls ist seitens Auftraggeber der Zugang zum Gebäude, Umgebung und allen anderen notwendigen Objekten sicherzustellen. Er trägt die Verantwortung und das Risiko, für sämtliche Umstände, die ausserhalt des Einflussbereiches des Fotografen liegen, sollte dieser den Auftrag nicht ausführen können
§3 URHEBERRECHTE
3.1 Allgemeines
Die Urheberrechte an den erstellten Fotografien und Videos (RAWs,JPG, MP4 Daten etc.; im Folgenden „Bildmaterial“, "Bilder" genannt) verbleiben beim Fotografen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt. Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung der Bilder eine Lizenz zur Nutzung der foto- / videografischen Arbeit im Rahmen des vereinbarten Auftrages. Das Bildmaterial darf ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Genaueres auf der jeweilig mitgelieferten Nutzungsvereinbarung.
3.2. Nutzungsrechte
a) Einfaches Nutzungsrecht:
Das einfache Nutzungsrecht beinhaltet die unbeschränkte zeitliche und geographische Nutzung der Fotos durch den Kunden. Dies beinhaltet die Publikation und Veröffentlichung wie z.B. die Benutzung der Bilder für Druckerzeugnisse, Veröffentlichung auf Onlineplattformen (FB, IG, Webseite etc.), Inserierungen oder Ähnliches. Die Bilder dürfen dabei lediglich in Format und Beschnitt verändert werden.
b) Individuelle Nutzungsrechte:
Erweiterte oder Exklusive Nutzungsrechte müssen vorab besprochen und deren Honorarberechnung vertraglich festgehalten werden.
Erweiterte oder Exklusive Nutzungsrechte müssen vorab besprochen und deren Honorarberechnung vertraglich festgehalten werden.
c)Nutzungsrechte des Fotografen:
Der Fotograf kann grundsätzlich die von ihm für den Kunden angefertigten Fotografien und Videos für Eigenwerbung nutzen (Webseite, SocialMedia Flyer etc.) und vorbehältlich anderweitiger Abmachungen an Dritte lizenzieren. Dies geschieht jedoch immer in Rücksprache mit dem Auftraggeber. Der Fotograf ist berechtigt, die Kundin als Referenz anzugeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.
Für jede weitere Verwendung und jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat die Kundin die Erlaubnis des Fotografen einzuholen. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe gemäss Ziff. 3.3 nach sich.
Das Nutzungsrecht der Kundin entsteht mit vollständiger Bezahlung des Fotografen.
3.3. Widerrechtliche Nutzung
Nutzt der Kunde Bildmaterial ohne die erforderliche Lizenz, so ist sie zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 150% des der Kundin in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe bleibt das Verbot der Nutzung weiter bestehen.
3.4. Urheberrecht Dritter
Sollten auf den Fotografien urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Malereien, Möbel etc.), Designs oder Marken Dritter abgebildet sein, so hat der Auftraggeber die Einwilligung zum Fotografiert werden sowie die nachfolgende Nutzung im Rahmen des Auftrages bei dem/der konkreten Rechteinhaber:in einzuholen. Der Kunden ist verantwortlich, dass durch diese Geschäftsbeziehung keine Rechte Dritter (z.B. Designer:in, Künstler:in, Architekt:in etc.) verletzt werden.
§4 HONORAR
4.1. Berechnung
Das Honorar des Fotografen bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar, 120.00 Sfr./Stunde) oder wird pauschal vereinbart (Budget, Tagessatz).Dies gilt für das Fotografieren des Objektes vor Ort sowie die Auswahl und Nachbearbeitung der Bilder. Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt.
Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Zur Ausführung des Auftrages erforderliche Kosten und Auslagen, wie z.B. Reisekosten, Honorare für Hilfspersonen etc., sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
4.2. Unterbruch des Auftrages
Muss ein Auftrag unterbrochen werden (z.B. aufgrund Witterung), so bemühen sich die Parteien um ein mögliches Ersatzdatum. Der durch den Unterbruch generierte Zeitaufwand des Fotografen ist gemäss Ziff. 4.1 zu entlöhnen.
4.3. Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Reduziert der Kunde einen Auftrag umfangmässig oder annulliert sie ihn, hat der Fotograf Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit, unabhängig des Grundes, der zur Annullierung oder Reduktion führte.
§5 EIGENTUMSVORBEHALT
Die digital hergestellten Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
§6 MÄNGELRÜGEFRIST
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel der Bilder innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt dem Fotografen schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt der Auftrag als erfüllt.
§7 BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Aufträge im Dauerverhältnis können von beiden Parteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, unter gleichzeitiger Abgeltung aller bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages verrechneten oder verrechenbaren Aufwendungen (Fixkosten, Honorare etc.). Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
§8 HAFTUNG
Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
§9 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
§10 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Geschäftsbeziehung (inkl. der vorliegenden AGB) zwischen Auftraggeber und Fotografen unterstehen schweizerischem Recht. Das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) sowie das Wiener Kaufrecht (CISG) sind ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz bzw. Wohnsitz des Fotografen.
Frauenfeld, 13.10.2022