AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen René Stebler / RST-Visuals (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Auftraggeber“). Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten diese AGB nach der erstmaligen Annahme ihre Gültigkeit für alle weiteren Aufträge und Leistungen zwischen den Parteien bei, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§2 GRUNDLAGEN & MITWIRKUNGSPFLICHT
Sollte der Auftraggeber vor dem Fototermin auf eine Vorbesprechung zur Auftragsgestaltung mit dem Fotografen verzichten (z. B. via E-Mail, Telefon oder Meeting), führt der Fotograf den Auftrag nach seinem eigenen künstlerischen Ermessen aus.
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass das zu fotografierende Objekt im dementsprechenden Zustand ist (sauber, abgeschlossene Handwerksarbeiten, aufgeräumt).
Der Auftraggeber stellt den rechtzeitigen Zugang zum Gebäude, der Umgebung und allen notwendigen Objekten sicher. Er trägt das Risiko für sämtliche Umstände ausserhalb des Einflussbereiches des Fotografen, die eine Auftragsausführung verhindern oder verzögern.
§3 URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE
3.1 Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen erstellten Fotografien und Videos (RAWs, JPGs, MP4s etc.; nachfolgend „Bildmaterial“) verbleiben vollumfänglich beim Fotografen. Das Bildmaterial stellt urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) dar.
3.2 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und geografisch unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten Bild- und Videomaterial für das jeweilige Projekt. Dies umfasst die organische Nutzung (eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, PR, Druckerzeugnisse, Inserate, Verkaufsdokumente). Ausgenommen hiervon sind bezahlte Werbeschaltungen und Grosskampagnen (z. B. Paid Ads auf Meta/Google/LinkedIn mit Budget, TV-/Kino-Werbung, Out-of-Home/Plakate), welche eine gesonderte Lizenzvereinbarung erfordern. Weitergaben an Dritte sowie stildurchbrechende Bildbearbeitungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
Der genaue und detaillierte Umfang der eingeräumten Rechte wird dem Auftraggeber zusätzlich in einer projektspezifischen Nutzungsvereinbarung mit der Bildlieferung übergeben. Erweiterte oder Exklusive Nutzungsrechte müssen vorab besprochen und deren Honorarberechnung vertraglich festgehalten werden. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe gemäss Ziff. 3.4 nach sich.
3.3 Nutzungsrechte des Fotografen:
Der Fotograf kann grundsätzlich die von ihm für den Kunden angefertigten Fotografien und Videos für Eigenwerbung nutzen (Webseite, SocialMedia Flyer etc.) und vorbehältlich anderweitiger Abmachungen an Dritte lizenzieren. Der Fotograf ist berechtigt, den Kunden als Referenz anzugeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.
3.4 Widerrechtliche Nutzung
Nutzt der Kunde Bildmaterial ohne die erforderliche Lizenz, so ist er zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 150% des dem Kunden in Rechnung gestellten Betrages verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe bleibt das Verbot der Nutzung weiter bestehen.
3.5 Urheberrecht Dritter
Sollten auf den Fotografien urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Malereien, Möbel etc.), Designs oder Marken Dritter abgebildet sein, so hat der Auftraggeber die Einwilligung zum Fotografiert werden sowie die nachfolgende Nutzung im Rahmen des Auftrages bei dem/der konkreten Rechteinhaber:in einzuholen. Der Kunde ist verantwortlich, dass durch diese Geschäftsbeziehung keine Rechte Dritter (z.B. Designer:in, Künstler:in, Architekt:in etc.) verletzt werden.
§4 HONORAR & CANCELATION
Das Honorar bemisst sich nach Zeitaufwand oder wird als Pauschale vereinbart. Das Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
Muss ein Auftrag aufgrund von Witterung oder Verschulden des Auftraggebers unterbrochen oder verschoben werden, wird der generierte Mehraufwand nach Stundensatz verrechnet. Beide Parteien sind in diesem Fall bemüht, im gegenseitigen Einvernehmen einen zeitnahen Ersatztermin zu finden.
Bei Absage/Annullierung eines bereits bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallhonorare fällig:
- Bis 14 Tage vor dem Termin: Bereits erbrachte Vorarbeiten/Aufwendungen.
- Weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars.
§5 EIGENTUMSVORBEHALT & ROHDATEN
Das digitale Bildmaterial bleibt im Eigentum des Fotografen.
Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich und schriftlich gegen ein Zusatzhonorar vereinbart.
§6 MÄNGELRÜGEFRIST
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel am gelieferten Bildmaterial innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Bereitstellung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertragsgemäss und genehmigt.
§7 BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT
Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung. Aufträge im Dauerverhältnis können von beiden Parteien unter Einhaltung der vordefinierten Frist jeweils auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, unter gleichzeitiger Abgeltung aller bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages verrechneten oder verrechenbaren Aufwendungen.
§8 HAFTUNG
Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
§9 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. (E-Mail ausreichend)
§10 ONLINE-GALERIE & - SHOP
10.1 Bildauswahl bei Einzelaufträgen über die Online-Galerie (Pic-Time)
- Die Auswahl der finalen Motive erfolgt über eine Online-Galerie mit einer individuell definierten Auswahlfrist.
- Verstreicht die Auswahlfrist ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsanfrage seitens des Auftraggebers, ist der Fotograf berechtigt, eine eigenständige Bildauswahl (max. Anzahl Bilder gemäss Offerte)vorzunehmen, um den Produktionszeitplan einzuhalten.
- Die finale Bereitstellung des hochaufgelösten Bildmaterials für den Auftraggeber erfolgt digital per Downloadlink.
10.2 Online-Verkauf und Shop (Pic-Time Galerie-Shop)
- Werden über die Online-Galerie digitale Bilddateien, Abzüge oder Fotoprodukte direkt kostenpflichtig erworben, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Fotografen zustande.
- Der Erwerb von Bilddateien im Galerie-Shop gewährt dem Käufer das einfache, nicht-übertragbare Recht zur Nutzung im vereinbarten bzw. privaten Rahmen. Eine weitergehende kommerzielle Weiterveräußerung oder Einräumung von Unterlizenzen an Dritte ist ausgeschlossen.
- Mit der Auslieferung bzw. dem Download des Bildmaterials über die Galerie erhält der Auftraggeber die projektspezifische Nutzungsvereinbarung in digitaler Form (z. B. als PDF-Beilage oder E-Mail-Anhang), welche die konkreten Lizenzbestimmungen für das jeweilige Projekt im Detail festhält.
- Das Urheberrecht des Fotografen bleibt auch bei jedem Kauf über den Online-Shop unberührt.
10.3 Verarbeitung von Nutzer- und Zugriffsdaten
- Für die Bereitstellung der Online-Galerie, den Auswahlprozess sowie die Abwicklung von Downloads und Shop-Bestellungen setzt der Fotograf den US-amerikanischen Dienstleister Pic-Time Ltd. ein.
- Im Rahmen der Galerie-Nutzung werden notwendige personenbezogene Daten (wie Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse sowie Favoritenauswahlen und Download-Historien) verarbeitet und verschlüsselt auf den Servern des Dienstleisters gespeichert.
- Die Datenverarbeitung erfolgt streng im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Schweizer Datenschutzgesetz DSG / EU-DSGVO) auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags (DPA). Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des jeweiligen Kundenauftrags verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Geschäftsbeziehung (inkl. der vorliegenden AGB) zwischen Auftraggeber und Fotografen unterstehen schweizerischem Recht. Das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) sowie das Wiener Kaufrecht (CISG) sind ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz bzw. Wohnsitz des Fotografen.
Frauenfeld, September 2026

